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Einkünfte

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Bundestagsabgeordnete erhalten monatlich (12 mal pro Jahr) eine steuerpflichtige Brutto-Abgeordnetenentschädigung in Höhe von aktuell 7.960 €. Für die Tätigkeit als Sprecher der AG Wirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion erhalte ich eine monatliche steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 1.080 €. Zur Deckung der Kosten, die Abgeordneten durch ihre Tätigkeit in Berlin und im Wahlkreis entstehen, erhalten sie zusätzlich eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.029 €.

Duin Ek

Garrelt Duin,
Mitglied des Deutschen Bundestages

Kostenpauschale

Davon werden die Miete der Zweitwohnung in Berlin, die Miete für das Wahlkreisbüro in Norden, PKW-Kosten, Porto, Zeitungen, Fachpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten, Veranstaltungen etc. bezahlt. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine "Werbungskosten". Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar.

Weitere Einkünfte

Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind aber grundsätzlich zulässig. Die Verhaltensregeln enthalten genaue Anzeigepflichten für Tätigkeiten und Funktionen, die neben dem Mandat ausgeübt werden, auch wenn sie ehrenamtlich sind. Danach müssen auch die Einkünfte für jede einzelne Tätigkeit angezeigt werden, sofern sie monatlich über 1.000 Euro oder jährlich über 10.000 Euro betragen.

Ich bin Rechtsanwalt,

Mitglied im NDR-Rundfunkrat (bis Mai 2012),

Mitglied im Beirat der ERGO-Versicherungsgruppe und

Vorsitzender „Politische Bildungsgemeinschaft Niedersachsen e.V“.

 



 

 
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